Seit 1871 ist der Deutsche Anwaltverein die Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft. Ihm sind über die örtlichen Vereine rund 60.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeschlossen.
Der Deutsche Anwaltverein bietet Information zu allen berufsrelevanten Themen und fördert die Kommunikation innerhalb der Anwaltschaft. Mit seinen 27 Arbeitsgemeinschaften in den verschiedenen Rechtsgebieten, den Foren und dem Seminarangebot bietet er einen umfangeichen Informationsaustausch unter den Mitgliedern und eine praxisbezogene Fortbildung der Mitglieder.
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein