
| Die Anwaltskanzlei Kurtz gewährleistet größtmögliche Kostentransparenz und ermöglicht Ihnen von Anfang an vollständige Kostenkontrolle. Sobald ein Überblick über Ihren speziellen Fall oder Ihr konkretes Projekt gewonnen werden konnte, werden Sie umfassend und präzise über die zu erwartenden Gesamtkosten informiert. Erstberatung Unsere Leistungen rechnen wir, wie allgemein üblich, nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Die Gebühren des Rechtsanwalts werden nach dem Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit berechnet (Gegenstandswert). Ist die Mandantin/der Mandant ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und wurde keine Honorarvereinbarung getroffen, so beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gem. § 34 Abs.1 RVG höchstens 190,00 €. Das bedeutet, dass die Gebühren, die nach dem Gegenstandswert berechnet werden, nur bis zur Höhe von 190,00 € für die erste Beratung gezahlt werden müssen. Dies gilt allerdings nur, soweit es sich bei dem Mandanten um einen Verbraucher handelt, d.h. um eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Handelt es sich bei dem Mandanten um einen Unternehmer oder einen selbständig beruflich Tätigen, errechnen sich die Gebühren ohne Höchstgrenze nach dem Gegenstandswert. Für jede weitere Beratung richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Bitte beachten Sie zur Vorbereitung eines Erstberatungsgespräches mit uns unsere Checkliste , die wir Ihnen hier auch zum Download anbieten. Honorarvereinbarung / Dauerberatung / RVG Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenabrechnung nach dem RVG besteht auch die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung zu treffen. Sie ermöglicht es, die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach einem Stundensatz, einem Festhonorar oder einer Kombination aus beidem zu vergüten. Die genaue Ausgestaltung der Honorarvereinbarung ist abhängig vom Umfang und der Komplexität des konkreten Beratungsgegenstandes. In allen weitergehenden Honorarfragen steht Ihnen Rechtsanwältin Antje Kurtz zur Verfügung. Nehmen Sie jederzeit Kontakt auf und übermitteln Sie Ihre speziellen Fragen.
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